Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – Sofortige Hilfe bei Zahnersatz

Stehen Sie kurz vor einer Zahnbehandlung, dann ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eigentlich zu spät. Das liegt an der so genannten Wartezeit, erst nach deren Ablauf besteht ein Anspruch auf Leistungen. Doch immer wieder werben Versicherer mit Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Aber mit welchen Leistungen können Sie bei einer solchen Versicherung rechnen? Und ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit tatsächlich sinnvoll? Diese und weitere Fragen versuchen Wir Ihnen jetzt zu beantworten.

Was hat es mit der Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung auf sich?

Eine Wartezeit ist bei Versicherungen deshalb in vielen Verträgen vorgesehen, weil sich Versicherer mit dieser gegen zu hohe Kosten direkt nach Vertragsbeginn absichern möchten. Während der Wartezeit werden üblicherweise keine Leistungen erstattet, sofern es sich nicht um Behandlungen aufgrund eines Unfalls handelt. Unfälle sind somit die einzige Ausnahme, für die eine Wartezeit entfällt.

Je nach Anbieter und Tarif kann die Wartezeit bei drei, sechs, acht, neun oder auch zwölf Monaten liegen. Meist ist sie für Prophylaxemaßnahmen kürzer und für Zahnersatzbehandlungen länger.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – Das sollten Sie wissen

Kostspielige Zahnbehandlungen werden in der Regel aus den durch die Versicherung gebildeten Rücklagen erstattet, die durch die Wartezeit entstehen.

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit können jedoch keine Rücklagen gebildet werden. Zur Absicherung für den Versicherer ist eine solche Zahnzusatzversicherung meist mit einem deutlich höheren Versicherungsbeitrag angesetzt. Desweiteren arbeiten die Anbieter dann mit Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Jahre nach Versicherungsbeginn. Die maximale Erstattung im Leistungsfall ist dann entsprechend einer Zahnstaffel begrenzt.

Mitunter werden auch nur bestimmte Leistungen (z. B. Prophylaxemaßnahmen) ohne Wartezeit erstattet, während für andere Leistungen (z. B. Zahnersatz) eine Wartezeit gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gilt.

Was passiert, wenn der Leistungsfall schon eingetreten ist?

Ist der Leistungsfall bereits eingetreten oder in Ihrer Krankenakte vermerkt, werden unabhängig von Wartezeit und Summenbegrenzungen keine Leistungen erbracht. Eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie deshalb schon dann abschließen, wenn noch keine Probleme durch den Zahnarzt diagnostiziert wurden. In diesem Fall ist auch die Wartezeit unerheblich.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sinnvoll?

Wie Sie schon sehen, ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nicht immer die bessere Wahl. Grundsätzlich sind auch bei einer Versicherung mit Wartezeit Versicherungsfälle abgesichert, die während der Wartezeit eintreten. Die Behandlung kann aber in diesen Fällen erst nach der Wartezeit durchgeführt werden.

Sinnvoll kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit aber dann sein, wenn Sie vermuten, dass es Probleme mit einem oder mehreren Zähnen gibt, Sie aber noch nicht deswegen beim Zahnarzt waren. Gehen Sie nach Vertragsbeginn zum Zahnarzt und es stellt sich heraus, dass Sie eine Brücke oder eine Zahnkrone benötigen, können Sie von einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit durchaus profitieren.

Wägen Sie ab, ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt

Die genauen Bedingungen für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit werden in der Regel vom jeweiligen Tarif bestimmt. Sie sind denen einer Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit ähnlich, in ihren Leistungen aber – wie bereits erwähnt – begrenzt. Neben einem höheren Beitrag sind viele Verträge auch mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ausgestattet, so dass Sie vorher keinen Wechsel zu einer günstigeren Versicherung vornehmen können.

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Sie dennoch lohnt, können Sie sich mit den folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie hoch fällt der Beitrag im Monat aus?
  2. Wie lang läuft der Vertrag mindestens?
  3. Welche Ersparnis bringt die Zahnzusatzversicherung?
  4. Was wird die Versicherung insgesamt Kosten?

Aus diesen Fragen können Sie für sich ableiten, inwieweit der monatliche Versicherungsbeitrag auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet niedriger als eine mögliche Erstattung ist. Nur, wenn der Gesamtbeitrag unterhalb des Erstattungsbetrags liegt, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Bedenken sollten Sie dabei allerdings auch, dass die Zahnzusatzversicherung nur dann leistet, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss übernimmt.

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