Zahnzusatzversicherung für Kinder – Absicherung eines Kinderlachens

Eltern wird häufig geraten, für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Doch ist eine solche Versicherung wirklich sinnvoll? Wir sagen: Ja. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht vor allem dann Sinn, wenn sie kieferorthopädische Behandlungen absichert. Denn gerade der Bereich „Kieferorthopädie“ wird nicht komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt und bestimmte Leistungen werden gar nicht erstattet. Als Eltern bleiben Sie auf den nicht erstattungsfähigen Kosten sitzen. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder können Sie diese Lücke jedoch schließen und Geld sparen.

Welche Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern?

Auch bei Kindern zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr werden folgende Leistungen erstattet:

  • Prophylaxemaßnahmen (Ehrhebung des Mundhygienestatus sowie Beratung einmal pro Kalenderjahr, Fissurenversiegelung der Backenzähne 6 und 7, Fluoridierung mit Lack oder Gel einmal pro Kalenderhalbjahr oder vierteljährlich bei hohem Karies-Risiko)
  • kieferorthopädische Behandlungen bei Fehlstellungen im Bereich KIG 3 bis 5
  • Entfernung harter Zahnbeläge
  • zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
  • Füllungen aus Kunststoff im Bereich der Frontzähne
  • Zahnersatz für Kinder

Gerade im kieferorthopädischen Bereich werden einige Leistungen gar nicht übernommen, andere nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet und zunächst mit einem Eigenbeitrag belegt. Um den Eigenbeitrag zu sparen, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

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Diese Bausteine sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder beinhalten

Bei der Wahl einer guten Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sollten Sie andere Schwerpunkte setzen als für eine eigene Versicherung. So ist gerade Zahnersatz im Kindesalter nicht von Bedeutung, den Fokus sollten Sie vor allem auf Zahnvorsorge und Kieferorthopädie legen.

Zahnvorsorge im Kindesalter

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder beinhaltet unter anderem Zahnvorsorgemaßnahmen. Dazu gehören Fissurenversiegelung der Backenzähne sowie halbjährliche professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Zahnschäden. Aber auch Zahnbehandlungen sollten im Versicherungsumfang abgedeckt sein, um die Kosten für hochwertigere Materialien (z. B. Kunststoff) abzusichern. Denn auch bei Kindern erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für eine Amalgamfüllung.

Kieferorthopädische Behandlungen

In Deutschland wird bei etwa jedem zweiten Kind zur Korrektur von Fehlstellungen der Zähne oder auch des Kiefers eine kieferorthopädische Behandlung notwendig. Doch nur bei ausgeprägten Fehlstellungen werden die Kosten der Regelversorgung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Mitunter müssen Eltern dabei einen Eigenanteil zahlen, der nur erstattet wird, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die einzelnen Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen können Sie natürlich bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Wie bereits erwähnt, erfolgt eine Erstattung für Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Fehlstellungen. Hierzu erfolgt durch den Kieferorthopäden eine Beurteilung und Einstufung in so genannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), die wie folgt aussehen:

  • KIG 1 – leichte Fehlstellungen
  • KIG 2 – Fehlstellungen
  • KIG 3 – ausgeprägte Fehlstellungen
  • KIG 4 – stark ausgeprägte Fehlstellungen
  • KIG 5 – extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden nur die Indikationsgruppen 3 bis 5 erstattet, denn diese führen unter Umständen zu Beeinträchtigungen beim Beißen, Kauen, Atmen und Sprechen. Mitunter können aber auch Fehlstellungen der Gruppe 2 zu Problemen führen, die Kosten werden aber dennoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet und so erweist sich eine Zahnzusatzversicherung hier als sinnvoll.

Zudem übernimmt eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder oft auch Sonderleistungen wie innenliegende und unsichtbare Zahnspangen oder auch so genannte „Speed-Brackets“ für einen schnelleren und auch schmerzärmeren Behandlungserfolg.

Die Grenzen einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Auch eine Zahnzusatzversicherung für Kinder leistet natürlich keine Unsummen. So ist es durchaus üblich, dass auch in der Zahnzusatzversicherung für Kinder Wartezeiten gelten und eine Zahnstaffel zur Anwendung kommt. Dadurch werden Behandlungen nicht sofort nach Vertragsabschluss und auch nicht unbegrenzt erstattet.

Für Unfälle gelten weder Wartezeit noch Zahnstaffel. Werden unfallbedingte Behandlungen notwendig, zahlt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sofort und auch unbegrenzt.

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder wird meist ab einem Alter von etwa drei Jahren empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Milchgebiss meist vollständig entwickelt, kieferorthopädische Maßnahmen aber noch nicht absehbar. Lassen Sie sich jedoch nicht zu lange Zeit, denn wurde eine kieferorthopädische Behandlung einmal angeraten, greift der Versicherungsschutz dafür nicht mehr.

Erreicht das Kind das Erwachsenenalter, sollte eine erneute Prüfung des Versicherungsschutzes erfolgen, denn dann sind andere Leistungen deutlich wichtiger. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Zahnzusatzversicherung für Kinder durchaus sinnvoll ist. Sie hilft dabei, die Kosten für einen effektiven Schutz und eine gute Gesundheit der Kinderzähne zu tragen.

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