Ratgeber: Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Sie suchen schon lange nach einer Zahnzusatzversicherung, haben aber aufgrund der schlechten Gesundheit Ihrer Zähne bereits einige Ablehnungen erhalten? Oder vermuten Sie, dass Ihnen fehlende Zähne zum Hindernis beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden? Dann kann eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen die letzte Rettung sein. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie jetzt.

Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung – Wozu dienen sie?

In der Regel stellen Versicherer im Rahmen der Antragstellung bei einer Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen. Sie wollen damit das Risiko für die Versicherungsgesellschaft kalkulieren und sich zudem vor zu hohen Kosten direkt nach Vertragsbeginn schützen.

Neben den Fragen zu bereits fehlenden Zähnen, vorhandenem Zahnersatz, möglichen anderen Erkrankungen der Zähne und bereits angeratenen oder begonnenen Behandlungen durch den Zahnersatz verlangen einige Versicherer auch Einblick in die Patientenakte oder gar ein ausführliches Gutachten zum Zahnstatus.

Ist Ihr Zahnstatus schlecht oder kennen Sie diesen nicht, dann sind die Gesundheitsfragen wie ein Fallstrick, der den Vertragsabschluss so wie unmöglich macht oder hohe Beiträge verursacht.

Eine Alternative: Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Inzwischen bieten immer mehr Versicherer auch spezielle Tarife an, bei denen Sie auch ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen einen Vertrag zu einer Zahnzusatzversicherung abschließen können. Die Versicherung kann also unabhängig von der aktuellen Zahngesundheit abgeschlossen werden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie auch in folgenden Fällen mit Erfolg erhalten:

  • bei mehreren fehlenden Zähnen
  • bei Parodontose
  • bei bereits vorhandenem Zahnersatz
  • bei laufenden und angeratenen Behandlungen

Bedenken Sie dabei jedoch, dass auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind und somit nicht erstattet werden. Dazu gehören unter anderem:

  • offene Zahnlücken, also fehlende und noch nicht ersetzte Zähne (unter Umständen ist gegen einen Aufpreis aber eine Mitversicherung möglich)
  • bereits vor Vertragsabschluss geplante oder schon begonnene Behandlungen

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nimmt Sie also auch bei bereits bekannten Beschwerden und Behandlungen auf, sichert aber dennoch nur die zukünftigen Behandlungen ab.

Das sollten Sie außerdem über Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen wissen

Neben dem Ausschluss bestimmter Leistungen wie fehlende und noch nicht ersetzte Zähne oder bereits begonnene Behandlungen sollten Sie bedenken, dass auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen häufig die so genannte Zahnstaffel angewandt wird.

Je nach Versicherer erfolgt dabei innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss (oft bis zu fünf oder sechs Jahre) eine Summenbegrenzung auf einen bestimmten Erstattungsbetrag. Werden Behandlungen durchgeführt, deren Kosten den festgesetzten Betrag überschreiten, müssen Sie die entstehende Differenz selbst zahlen.

Da meist der Zahnzustand nicht sehr gut ist, gehen Versicherer davon aus, dass sie höhere Kosten für Behandlungen erstatten müssen. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen auch mit einem höheren monatlichen Versicherungsbeitrag rechnen.

Tipp: Zunächst immer einen Antrag mit Gesundheitsfragen stellen

Ist Ihr Gebiss in einem guten Zustand, sollten Sie auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen besser verzichten. Ist Ihr Zahnstatus jedoch schlecht oder nicht bekannt, haben Sie ohne Gesundheitsfragen oft bessere Chancen, einen Vertrag zu erhalten.

Dennoch sollten Sie auch bei schlechtem Zahnstatus zunächst einen Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen. So erfahren Sie, wie hoch der Beitrag einschließlich eines möglichen Risikoaufschlags ausfällt und können das Angebot mit Tarifen ohne Gesundheitsprüfung vergleichen.

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