Zahnzusatzversicherung Vergleich – sinnvolle Absicherung gegen Zahnersatz

Zahnersatz wird immer teurer. Von den gesetzlichen Krankenkassen ist nur ein befundbezogener Festzuschuss zu erwarten, der jedoch nicht die tatsächlichen Kosten für Kronen, Brücken, Implantate oder Inlays abdeckt. Auch kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern sind mitunter sehr kostenintensiv und werden inzwischen nur noch teilweise oder auch gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz wird oft nur die Hälfte der anfallenden Kosten erstattet – und dann auch nur für Leistungen, die einer festgelegten Basisbehandlung entsprechen. Gezahlt wird also die Standardvariante mit Metalllegierung. Sie ist zweckmäßig, optisch aber nicht schön. Zahnfarbene Kronen oder Implantate sind die schönere Alternative, werden aber privat abgerechnet. Und deshalb müssen Versicherte alles, was über den Festzuschuss für die Regelversorgung der Krankenkassen hinausgeht, selbst zahlen. Und das können Beträge bis in den vierstelligen Bereich sein. Die daraus resultierende Lücke können Sie durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schließen oder zumindest minimieren.

Inhaltsverzeichnis :

Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung im Überblick

  • Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss, die restlichen Kosten muss der Versicherte tragen.
  • Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die nicht übernommenen Kosten abgefedert.
  • Zahnzusatzversicherungen sollten weder zu früh noch zu spät abgeschlossen werden. Sinnvoll ist der Abschluss vor dem 40. Lebensjahr.
  • Entscheidend für die Tarifauswahl sind die Leistungen.
  • Die Beiträge richten sich nach der Art der Zahnzusatzversicherung und der individuell gewünschten Leistungen.

Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?

Seit 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), welche die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten regelt. Doch auch für gesetzlich Versicherte ist diese Gebührenordnung von Bedeutung, sobald Leistungen beansprucht werden, die über die Regelversorgung aus dem Leistungskatalog hinaus gehen. Bereits seit 2005 gilt aber für Zahnersatzleistungen das so genannte Festzuschusssystem. Je nachdem, welchen Steigerungssatz der behandelnde Zahnarzt ansetzt, können Behandlungen recht teuer werden.

Gerade gegen Jahresende sind viele Zahnarztpraxen gefüllt. Der Grund: Der zahnärztliche Kontrolltermin und der Stempel im Vorsorgeheft. Denn mit diesem lässt sich bares Geld sparen, wenn es um zuschussfähige Zahnbehandlungen geht. Doch was, wenn tatsächlich eine Behandlung notwendig wird? Wie hoch fallen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dafür aus?

Die Antwort ist „einfach“: Wird Zahnersatz notwendig, ist ein gut gepflegtes Bonusheft Gold wert. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Zahnersatz – jedoch nur bis zu einem festgelegten Prozentsatz der günstigsten Behandlungsmöglichkeit. Der Zuschuss steigt, wenn das Vorsorgeheft in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung lückenlos geführt wurde, nach zehn Jahren wird er nochmals erhöht. Auch bei Härtefallregelung aufgrund geringen Einkommens kann der Festzuschuss sich erhöhen. Allerdings gilt das nicht für Leistungen, die nicht zur Regelversorgung zählen. Dazu gehören unter anderem Implantate sowie Inlays.

Die Grundversorgung beim Zahnarzt wird durch die gesetzlichen Krankenkassen also sichergestellt. Darüber hinaus müssen Sie als Versicherter die Kosten selbst tragen. Möchten oder können Sie das nicht, dann kann sich eine Zahnzusatzversicherung als durchaus sinnvoll erweisen.

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So funktioniert das Festzuschusssystem

Im Rahmen des Festzuschusssystems erfolgt die Kostenübernahme für Zahnersatzleistungen entsprechend dem Befund. Dieser umfasst den Zustand des gesamten Gebisses und wird in einem Heil- und Kostenplan festgehalten. Die gesetzlichen Krankenkassen legen dabei für jeden Befund eine bestimmte Regelversorgung fest, nach welcher die Behandlung gemäß SGB V §12 Abs. 1 „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein muss.

Dieser Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse entspricht dabei 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der notwendigen Regelversorgung. Es werden Ihnen also die hälftigen Kosten der Regelversorgung erstattet.

Beispiele für die Regelversorgung:

BefundRegelversorgung
Beschädigung eines Zahns im sichtbaren BereichKrone, die außen verblendet ist
Zahnlücke im nicht sichtbaren BereichBrücke, die nicht verblendet ist
Zahnloser KieferProthese

Andersartige oder gleichartige Versorgung als Alternative

Als Patient sind Sie nicht dazu verpflichtet, die empfohlene Kassenleistung zu wählen. Auch die Wahl einer gleichartigen (gleiche Versorgungsart, hochwertigere Ausführung) oder einer andersartigen (andere Versorgungsart) ist möglich. Die Krankenkasse zahlt aber auch in diesem Fall nur die Hälfte der Kosten, die für die Regelversorgung anfallen würden. Die Differenz zur Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie dann selbst tragen.

Zahnzusatzversicherung auch für gesunde Zähne sinnvoll

Sie haben kaum Sorgen mit Ihren Zähnen? Dann werden Sie sich vielleicht noch nicht wirklich mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beschäftigt haben. Und das ist auch nachvollziehbar. Allerdings ist die Zahnzusatzversicherung vergleichbar mit Risikolebens- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen – wir sichern uns ab, obwohl wir uns gesund fühlen.

Eine Zahnzusatzversicherung bei gesunden Zähnen ist deshalb auch eher eine Entscheidung aus Vernunft. Denn schon morgen kann alles anders sein. Wie schnell ist es passiert…

  • Beim Biss auf etwas Hartes bricht der Schneidezahn ab und die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht ausreichend.
  • Eine beginnende Parodontitis erhöht das Risiko für Zahnverlust, dank der Zahnzusatzversicherung ist eine erstklassige Behandlung möglich.
  • Plötzlich tritt eine Wurzelentzündung auf, der Zahn stirbt ab oder es droht Zahnverlust. Da die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht trägt, ist eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll, denn die Folgen können mit einer Wurzelbehandlung eingegrenzt werden.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie wissen, dass sich deren Leistungen auf vier verschiedene Bereiche erstrecken. Diese sind:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlungen
  • Prophylaxe-Maßnahmen
  • kieferorthopädische Maßnahmen

Zahnersatz

Als wahrscheinlich wichtigster Bereich ist der Zahnersatz zu nennen. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung werden hier Leistungen wie Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Zahnprothesen, Stiftzähne, Inlays sowie Reparaturen am Zahnersatz abgesichert. Gerade bei Zahnersatz ist der Eigenanteil sehr hoch, weshalb Sie auf die Leistungen in diesem Teilbereich ein besonderes Augenmerk legen sollten.

Zahnbehandlungen

In erster Linie werden Sie Ihre Zahnzusatzversicherung für die Kosten von Zahnersatz abschließen wollen. Doch auch Zahnbehandlungen mit privatärztlicher Versorgung können im Leistungsumfang abgesichert werden. Von Bedeutung ist dieser Teilbereich für Füllungen (Kunststoff und Komposit sind nicht automatisch eine Kassenleistung), Wurzelbehandlungen (Kosten werden nur bei erhaltenswerten Zähnen übernommen), Parodontalbehandlungen, chirurgischen Behandlungen sowie für Schienen- oder Aufbissbehelfe.

Prophylaxe-Maßnahmen

Zu den klassischen Prophylaxe-Maßnahmen gehört inzwischen die professionelle Zahnreinigung. Mittlerweile gibt es zwar auch gesetzliche Krankenkassen, welche zumindest einen Teil der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung erstatten, durch die Zahnzusatzversicherung werden die Kosten mittlerweile von fast allen Versicherern übernommen. Doch auch andere Kosten wie Fluoridierung sowie Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Zahn-, Kiefer- und Mundkrankheiten fallen in den Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung.

Kieferorthopädische Maßnahmen

Kieferorthopädische Behandlungen betreffen in den meisten Fällen Versicherte jüngeren Alters. Die Kostenübernahme durch Zahnzusatzversicherungen ist vor allem deshalb sinnvoll, weil gesetzliche Krankenkassen meist nur bei gröberen Zahnfehlstellungen zahlen. Und dann auch nur einen Teil. Bei leichten Fehlstellungen bleiben die Eltern schnell auf den Kosten, die sich meist im vierstelligen Bereich bewegen, sitzen. Auch, wenn es sich lediglich um ästhetische Wünsche handelt, zahlen gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht.

Unbedingt beachten!:
Von der Zahnzusatzversicherung werden nur medizinisch notwendige Leistungen erstattet. Handelt es sich um rein kosmetische Maßnahmen (z. B. Bleaching), werden die Kosten hierfür nicht übernommen. Dennoch werden durch die Zahnzusatzversicherung natürlich eine Vielzahl an notwendigen Behandlungen übernommen, welche die GKV nur teilweise bezuschusst.

Arten der Zahnzusatzversicherung

Eine einfache Zahnersatzversicherung übernimmt lediglich die Kosten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie auch andere Kosten im Rahmen einer Zahnbehandlung absichern.

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Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie die finanzielle Belastung so gering wie möglich halten und gleichzeitig eine größtmögliche Auswahl an verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten wahrnehmen möchten. Bedenken Sie dabei aber, dass die Entscheidung eines Vertragsabschlusses frühzeitig getroffen werden sollte. Ist bereits ein Versicherungsfall eingetreten, ist der Abschluss oft erschwert und mit Risikozuschlägen verbunden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der Zahnversicherung nach Art einer Schadenversicherung oder nach Art einer Lebensversicherung zu wählen. Der Unterschied zeigt sich in der Beitragsberechnung der jeweiligen Art.

… nach Art der Schadenversicherung… nach Art der Lebensversicherung
  • werden am häufigsten angeboten
  • stufenweise steigende Beiträge entsprechend des Alters des Versicherten
  • Beitragssteigerungen sind auch nachträglich möglich

 

  • Beiträge sind wesentlich höher als bei Verträgen nach Art einer Schadenversicherung
  • Beitragsanpassungen entsprechend dem Alter des Versicherten erfolgen nicht
  • bei höheren Ausgaben kann es zu einer Beitragssteigerung kommen
  • Bildung von Altersrückstellungen für Zahnersatz ist möglich (Versicherter ist dabei dauerhaft an den Versicherer gebunden, bei Anbieterwechsel gehen die Rückstellungen verloren)
  • Beitragssteigerungen sind auch hier nachträglich möglich

 

Die Gesundheitsprüfung – Auch bei Zahnzusatzversicherungen von Bedeutung

Wie bei jeder Lebens- oder auch Krankenversicherung müssen Sie auch bei einer Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten.

Gerade leistungsstarke Versicherer fragen dabei nur wenig ab. Klassische Fragen sind:

  • Wurden bereits Zahnbehandlungen angeraten?
  • Wurden bereits Zahnbehandlungen begonnen?
  • Liegen aktuell Zahnbeschwerden vor?
  • Fehlen bereits ein oder mehrere Zähne?
  • Wurde bereits Zahnersatz eingesetzt?

Bei der Beantwortung der Fragen ist Ehrlichkeit gefragt.

Steht nach einem Zahnarztbesuch bereits fest, dass eine kostenintensive Behandlungsmaßnahme notwendig wird, möchten Sie vermutlich schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Das Problem: Die Diagnose sowie die angeratenen Maßnahmen werden dann in der Regel nicht mehr versichert.

Es bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht so genau zu nehmen, ist in diesem Fall nicht gut. Denn: Werden falsche Angaben gemacht, dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für die anstehende Behandlung nicht und kann den Vertrag schlimmstenfalls auch kündigen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen deshalb immer wahrheitsgemäß und möglichst umfassend.

Sind Sie sich unsicher, können Sie auch Ihren Zahnarzt um die Erstellung eines Berichts bitten. Da Sie auch den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden müssen, ist dies auch durchaus sinnvoll. Denn manchmal erzählt Ihnen Ihr Zahnarzt nicht sofort, dass er eine bestimmte Behandlung anstrebt. Wird es jedoch vor Vertragsabschluss in der Akte vermerkt, dann wird die Zahnzusatzversicherung sehr wahrscheinlich nicht dafür zahlen.

Deshalb ist es auch ratsam, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zunächst mit dem Zahnarzt zu sprechen und Einsicht in die Patientenakte zu verlangen. So lassen sich mögliche Notizen des Arztes direkt auch im Fragebogen der Gesundheitsprüfung erfassen.

Zahnzusatzversicherung auch für Kinder möglich

Eine Zahnzusatzversicherung ist für Kinder nicht notwendig? Nicht unbedingt!

Die meisten Eltern denken über eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder aufgrund möglicher kieferorthopädischer Behandlungen nach. Schnell können diese Behandlungen einige hundert bis tausend Euro Eigenanteil mit sich bringen, denn nur bei wirklich schweren Fehlstellungen zahlen gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) drei bis fünf. Und auch dann müssen Eltern noch einen erheblichen Eigenanteil stemmen. Sowohl bei geringen Fehlstellungen als auch für den Eigenanteil kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen.

Die kieferorthopädischen Indikationsgrad (KIG)

KIGBezeichnungBeispielKostenbeteiligung durch die GKV
1sehr leichte Fehlstellung der ZähneVorstehen oberer Schneidezähne bis drei Millimeternein
2Fehlstellung der Zähne mit geringer AusprägungKopfbiss (Schneidekanten der Frontzähne beißen senkrecht aufeinander)nein
3Ausgeprägte Fehlstellung der Zähnebeidseitiger Kreuzbiss (Unterkieferzähne stehen im Verhältnis zu Oberkieferzähnen zu weit außen)ja
4Fehlstellung der Zähne stark ausgeprägteinseitiger Kreuzbiss (Unterkiefer- und Oberkieferzähne beißen nur auf einer Seite falsch aufeinander)ja
5Zahnfehlstellung ist extrem stark ausgeprägtLippen-Kiefer-Gaumenspalteja

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aufgrund der Einstufung in eine der entsprechenden KIGs die Kosten, dann ist dies nicht für alle Zahnspangenmodelle der Fall.

Zu den gängigsten Zahnspangenmodellen zählen:

  • lose Zahnspange (Kassenleistung, Zahnspange ist herausnehmbar und besteht aus Kunststoff und Schrauben sowie Drähten)
  • Headgear (Zahnspangengestell am Kopf, Kassenleistung zur Eindämmung des Wachstums des Oberkiefers oder Korrektur der Zähne, Befestigung mit einem Gummiband am Kopf)
  • Brackets (Variante aus Edelstahl ist eine Kassenleistung und wird auf die Zähne geklebt und mit einem Draht verbunden, Keramikbrackets sind keine Kassenleistung, zur Wirkverbesserung kommt oft ein von der Kasse gezahlter Gummizug für die Verbindung von Unter- und Oberkiefer zum Einsatz)

Mitversicherung von Prophylaxe-Maßnahmen und Behandlungen sinnvoll

Vor allem bei Kindern ist Prophylaxe sehr wichtig, denn nur so kann ein hoher Hygienestatus gesichert werden. Um den Mundgesundheitsstatus zu ermitteln, zahlen gesetzliche Krankenkassen deshalb die Aufklärung, die Fluoridierung sowie die Fissurenversiegelung der Backenzähne. Doch darüber hinaus gibt es auch für Kinder Prophylaxe-Maßnahmen, die keine Kassenleistung sind. Dazu gehören unter anderem:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Auftragen von Schutzlack auf die Zähne zur Reduktion von Keimen
  • Versiegelungen außerhalb der von der GKV gezahlten Backenzähne
  • Kostenübernahme für hochwertige Füllungen

Zahnzusatzversicherung für Kinder frühzeitig abschließen

Oft wird über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zu spät nachgedacht – meist erst dann, wenn bereits eine Diagnose durch den Kieferorthopäden gestellt wurde. Wird eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen, ist der Abschluss der Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich. Deshalb der Tipp: Schließen Sie für Ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung schon im frühen Kindesalter zwischen fünf und acht Jahren ab und zudem vor dem Besuch des Kieferorthopäden. In diesem Fall sind auch die Beiträge noch günstig und weitere Leistungen eingeschlossen.

Unbedingt beachten: Die Zahnstaffel

Stehen Sie kurz vor einer umfangreichen Zahnbehandlung und spielen mit dem Gedanken, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Dann sollten Sie bedenken, dass dies nicht so einfach möglich ist.

Private Krankenversicherungen haben zum Schutz vor hohen Kosten direkt nach Abschluss eines Versicherungsvertrages die so genannte Zahnstaffel eingeführt. In den ersten Jahren nach Beginn der Versicherung werden die zahnmedizinischen Leistungen dadurch beschränkt. Mit dieser Zahnstaffel wird ein Höchstbetrag festgesetzt, bis zu dem eine zahnärztliche Behandlung erstattet wird. Dieser ist gestaffelt und erhöht sich jährlich, bis die Behandlungen in voller Höhe entsprechend des Versicherungsvertrags übernommen werden.

In der Regel ist die Zahnstaffel zeitlich begrenzt. In den ersten zwei bis fünf Jahren steigt die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen an. Ein klassisches Beispiel für eine Zahnstaffel kann folgendermaßen aussehen:

  • Jahr: Leistungsübernahme bis 1.000 EUR
  • Jahr: Leistungsübernahme bis 2.000 EUR
  • Jahr: Leistungsübernahme bis 3.000 EUR
  • Jahr: Leistungsübernahme bis 4.000 EUR
  • Jahr: unbegrenzt
  • generell: unbegrenzte Leistungsübernahme bei Unfall

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung

Sind Sie auf der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung? Dann sind Sie sicherlich auf viele Anbieter mit Wartezeiten gestoßen.

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen ist eine Wartezeit der Normalfall. Übliche Wartezeiten sind

  • drei Monate (allgemeine Wartezeit ) für Zahnbehandlungen und Prophylaxe
  • acht Monate (besondere Wartezeit) für Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlungen

Für Sie als Versicherten bedeutet die Wartezeit, dass während des genannten Zeitraums keine Erstattung für Behandlungen oder Zahnersatz durch die Zahnzusatzversicherung erfolgt.

Sie werden sich sicherlich fragen, ob es gerecht ist, dass Sie bereits für die Zahnzusatzversicherung zahlen, aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen können. Fragen Sie hier einfach beim Anbieter nach, ob sich die Wartezeit eventuell umgehen lässt. Je nach Anbieter kann dies möglich sein, wenn dem Versicherer bei Antragstellung ein zahnärztlicher Bericht vorgelegt wird, der bescheinigt, dass die Zähne zum Stichtag nicht behandlungsbedürftig sind. Eine Wartezeit kann damit möglicherweise entfallen.

Die Wartezeit entfällt in der Regel nur, wenn die entsprechenden Behandlungen aufgrund eines Unfalls erforderlich werden.

Zahnzusatzversicherung wechseln – Ist das sinnvoll?

Sind Sie mit Ihrer Zahnzusatzversicherung unzufrieden? Dann werden Sie vermutlich auch schon über einen Wechsel nachgedacht haben. Bedenken Sie dabei aber, dass ein Wechsel Vor- und Nachteile mit sich bringen kann.

Der Vorteil liegt natürlich darin, dass ein neuer Vertrag bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen bieten kann.

Jedoch überwiegen vermutlich die Nachteile – vor allem dann, wenn absehbar ist, dass Behandlungen notwendig werden. Denn…

… bei einem Wechsel wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
… eine neue Zahnzusatzversicherung bedeutet auch eine neue Zahnstaffel.
… Wartezeiten beginnen von vorn zu laufen, eine Anrechnung erfolgt nicht.

So verlockend also bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen zunächst sein mögen, beziehen Sie auch immer die möglichen Nachteile in Ihre Überlegungen mit ein.

Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann grundsätzlich unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfristen gewechselt werden. Sie sollten sich aber fragen, ob ein Wechsel tatsächlich sinnvoll ist. Klassische Gründe für die Kündigung einer bestehenden Zahnzusatzversicherung sind:

  • Der bestehende Tarif erbringt nur im Rahmen der Regelversorgung der GKV-Leistungen.
  • Die Erstattungssätze – auch für Privatbehandlungen – liegen einschließlich der GKV-Leistungen bei weniger als 50 Prozent.
  • Einzelne Leistungsbereiche werden nicht oder nicht ausreichend abgedeckt.
  • Während der Vertragslaufzeit sind Ihnen Leistungsbereiche wichtig geworden, die allerdings nicht versichert sind.
  • Mit Ihrem jetzigen Versicherer sind sie unzufrieden (z. B. schlechter Service, Probleme bei der Erstattung eingereichter Rechnungen).
  • Der Beitrag zu Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung ist Ihnen zu hoch.

Alternative zur Kündigung: Wechsel des Tarifs

Nicht zwangsläufig müssen Sie Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen und den Versicherer wechseln. Eine echte Alternative kann auch einfach nur ein Tarifwechsel sein – vor allem dann, wenn es leistungsstärkere Tarife zu günstigeren Beiträgen gibt. Ist der neue Tarif höherwertiger als der aktuelle, kann aber eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Da dies aber auch bei Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung der Fall ist, überwiegen vermutlich die Vorteile eines Tarifwechsels, wie

  • Bestehenbleiben vorhandener Altersrückstellungen
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Verzicht auf die Zahnstaffel
  • besserer Schutz zu günstigeren Beiträgen

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich wohl nicht geben.

TIPP: Indirekt können Sie die Kosten für die Zahnzusatzversicherung über die Steuererklärung „senken“. Denn die Ausgaben können sie als zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen.

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung variieren teils deutlich. Sie hängen vor allem von den gewählten Leistungen ab, aber auch von der Art der Zahnzusatzversicherung. So wird der Beitrag zu einer Zahnzusatzversicherung mit eher geringen Leistungen natürlich auch geringer ausfallen, als es bei einem vollumfänglichen Rundum-Schutz der Fall ist.

Die Art der Zahnzusatzversicherung – also Schaden- oder Lebensversicherung – hat ebenfalls auf die Beitragshöhe Einfluss. So richtet sich der Beitrag bei einer Zahnzusatzversicherung nach dem Modell der Lebensversicherung nach dem Alter des Versicherten zu Beginn des Vertrags. Eine Erhöhung des Beitrags erfolgt dann nur aufgrund von Steigerungen bei den Kosten für Zahnleistungen.

Bei einer Zahnzusatzversicherung nach dem Modell der Schadenversicherung ist der Beitrag bei Vertragsabschluss zunächst vergleichsweise niedrig. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch, zudem sind Beitragserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen möglich.

So finden Sie eine gute und günstige Zahnzusatzversicherung

Bei einer guten Zahnzusatzversicherung werden alle die Kosten im Zahnbereich erstattet, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Wichtig ist außerdem eine Abschließbarkeit auch dann, wenn schon eine Behandlung angedacht ist.

Die Versicherungswirtschaft hat inzwischen erkannt, dass angesichts der teils spärlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung durchaus Sinn macht. Am Markt finden Sie deshalb sehr vielfältige Angebote. Dabei ist natürlich nicht jede Zahnzusatzversicherung auch wirklich sinnvoll.

Bei der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Machen Sie sich also unbedingt darüber Gedanken, welche Bereiche sie absichern möchten. Da Ihr Zahnarzt natürlich genaue Kenntnisse über den Zustand Ihrer Zähne hat und darüber fachlich fundiert urteilen kann, sollten Sie auch ihn um Rat fragen.

Und auch Tests, in denen die verschiedenen Tarife der einzelnen Versicherer bewertet werden, können Ihnen bei der Wahl helfen.

Neben den Beitragskosten ist dabei auch die Versicherungsart relevant. Hier spielen Altersrückstellungen eine Rolle: Zahnzusatzversicherungen können mit oder ohne diese Rückstellungen abgeschlossen werden. Zu Beitragssteigerungen kann es bei beiden Varianten kommen. Natürlich werden diese Versicherungstests nach unterschiedlichen Gesichtspunkten untersucht. Während die einen Testinstitute die Finanzkraft der Versicherungen unberücksichtigt lassen, wird diese bei anderen zusätzlich zur Qualität der Vertragsbedingungen mit einbezogen.

Vergleich ist unerlässlich!

DIE perfekte Zahnzusatzversicherung gibt es am Markt nicht. Das liegt vor allem daran, weil für jeden Kunden andere Leistungsmerkmale von Bedeutung sind. Während der eine Leistungen ohne Wartezeit in Anspruch nehmen möchte, ist für den anderen die Erstattung von aufwändigem Zahnersatz wichtig. Der Fokus bei allen Versicherungsgesellschaften sollte immer auf dem Erstattungssatz liegen. Dieser kann bei 80, 90 oder auch 100 Prozent liegen, wobei jedoch meist offen ist, worauf sie sich genau beziehen.

Auf welche Leistungsmerkmale Sie bei einem Versicherungsvergleich achten sollten, zeigt Ihnen die folgende Übersicht.

LeistungBeschreibungPriorität
Privatärztliche VersorgungDer Prozentsatz für die Erstattung einer privatärztlichen Versorgung für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) oder auch Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie liegt meist zwischen 30 und 90 Prozent. Dabei werden von einigen Zahnzusatzversicherungen die Kosten unabhängig von den Kassenleistungen erstattet, während sie bei anderen Versicherungen mit einbezogen werden.

In der Regel wird bei Inanspruchnahme der Regelversorgung der Restbetrag der Behandlung durch die Zahnzusatzversicherung voll erstattet, während privatärztliche Leistungen nicht erstattet werden.

Wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet, zahlt die Zahnzusatzversicherung einen gewissen Prozentsatz abzüglich des Anteils der gesetzlichen Krankenkasse. Ohne Anrechnung des Festzuschusses ist der erstattete Betrag in der Regel geringer.

wichtig
Versorgung mit ImplanatatenEine Versorgung mit einem Implantat, die medizinisch notwendig ist, kann mit einer Zahnzusatzversicherung abgesichert werden. Durch diese werden nicht nur die Kosten der Implantatversorgung, sondern auch begleitende Maßnahmen (z. B. erforderlicher Knochenaufbau) übernommen.wichtig
Versorgung mit InlaysInlays, also Einlagefüllungen, welche in den kranken Zahn einzementiert oder eingelegt werden, gehören zu den hochwertigen und langlebigen sowie gesünderen Alternativen zu den herkömmlichen Füllmaterialien wie Amalgam. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten von Inlays nicht, über die Zahnzusatzversicherung sollte die Kostenerstattung abgesichert werden.wichtig
Verblendungen mit KeramikSollen beschädigte Zähne so zahnfarbengetreu wie möglich repariert werden, werden Keramikverblendungen eingesetzt. Die Verblendungen werden entweder direkt auf die Zähne oder auf Kronen aufgebracht. Eine Verblendung ist bei guter Arbeit des Zahnarztes kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheiden. Da Verblendungen vor allem aus ästhetischen Gründen zum Einsatz kommen und medizinisch nicht notwendig sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese nicht in jedem Fall. Bei der Zahnzusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass die Kosten für alle Zähne übernommen werden.wichtig
ZahnbehandlungenPatienten, die nicht nur die Kosten für Zahnersatz, sondern auch bestimmte privatärztliche Zahnbehandlungen absichern möchten, sollten eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese kann auch Leistungen der Funktionsanalytik, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Fissurenversiegelungen, Kunststoff- und Kompositfüllungen sowie Leistungen für Schienen und Aufbisshilfen erstatten.weniger wichtig
Maßnahmen zur ProphylaxeJe nach Versicherungsunternehmen übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Prophylaxe-Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung. Zwar wird heutzutage auch von der gesetzlichen Krankenkasse die Zahnreinigung zumindest teilweise erstattet, andere Maßnahmen zur Prophylaxe allerdings nichtweniger wichtig
Stabiler BeitragJeder Versicherungsnehmer wünscht sich günstige Beiträge. Sind sie gefunden, stellt sich auch die Frage nach der Beitragsstabilität. Sie werden sich fragen, ob die Beiträge schon nach kurzer Zeit steigen oder gar unbezahlbar werden könnten. Hier sollten Sie bei der Versicherungsgesellschaft genau hinterfragen.wichtig
AltersrückstellungenDie Zusatzversicherung kann mit oder ohne Altersrückstellung abgeschlossen werden. In Tarifen mit Altersrückstellungen steigen die Beiträge im Alter in der Regel weniger an, als bei so genannten Risikotarifen.wichtig
WartezeitenEine Zahnzusatzversicherung ist standardmäßig mit einer Wartezeit von drei Monaten für Zahnbehandlungen und acht Monaten für Zahnersatz erhältlich. Mittlerweile bieten aber auch immer mehr Versicherungen Tarife ohne Wartezeit an. Generell entfällt die Wartezeit bei Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls notwendig werden.wichtig
ZahnstaffelZwar sind die Erstattungssätze der meisten Zahnzusatzversicherung recht großzügig bemessen, eine Begrenzung erfolgt aber in den ersten Versicherungsjahren durch die so genannte Zahnstaffel. In den ersten Jahren sind die Leistungen also summenmäßig begrenzt.wichtig
Verzicht des Versicherers auf das KündigungsrechtIst der Verzicht im Vertrag festgehalten, darf sich der Versicherer vom Vertrag nicht einseitig lösen, auch wenn er Sie als „schlechtes Risiko“ einstuft.wichtig

FAQ – Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung

  1. Wann sollten Sie über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken?

Zahnersatz sowie bestimmte Zahnbehandlungen sind mitunter sehr kostspielig und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur zum Teil und auch nur für die wirtschaftlich günstigste Behandlung. Seit 2012 gilt für Zahnärzte sowie die zahnärztliche Versorgung zudem eine neue Gebührenordnung (GOZ), die deutlich höhere Preise vorsieht.

Ist Ihnen hochwertiger Zahnersatz wichtig und verfügen Sie nur über wenige eigene Rücklagen, dann ist es sinnvoll, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Fragen Sie vorher jedoch unbedingt Ihren Zahnarzt, ob in Zukunft notwendige Behandlungen anstehen.

  1. Was bedeutet „Regelleistung“?

Mit dem Begriff „Regelleistung“ wird lediglich die Grundversorgung beschrieben. Im Rahmen dieser Versorgungsvariante erhalten die Kauflächen von Zahnkronen keinen zahnfarbenen Überzug, hintere Zahnkronen werden komplett ohne Verblendung eingesetzt. Vorgesehen sind lediglich nicht edelmetallene Legierungen oder Goldkronen.

  1. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – So werden die Kosten berechnet.

In der Regel ist bei den meisten Zahnzusatzversicherungen keine Beschränkung auf einen bestimmten Steigerungsfaktor der GOZ vorgesehen. Meist erfolgt die Erstattung für persönlich ärztliche Leistungen bis zu einem Faktor von 2,3, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Abrechnung bis Faktor 3,5 möglich. Je nach Vereinbarung kann in bestimmten Tarifen auch eine Abrechnung über den Faktor 3,5 hinausgehen, in der Praxis ist dies jedoch sehr selten und muss vorher mit dem Versicherungsunternehmen schriftlich vereinbart werden.

Werden chirurgische Maßnahmen (z. B. Implantatversorgung) vorgenommen, dann kann die Abrechnung durch einen Mund- und Kieferchirurgen auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen.

  1. Ist die Mitversicherung von fehlenden, nicht ersetzten Zähnen möglich?

Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif ist es möglich, zu Beginn der Versicherungen fehlende und nicht ersetzte Zähne (also vorhandene Zahnlücken) oder auch durch herausnehmbare Prothesen ersetzte Zähne in den Versicherungsumfang mit aufzunehmen.

Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags keine Versorgung der Zahnlücke angeraten, beabsichtigt oder gar medizinisch notwendig ist. Wurden in der Patientenakte bereits entsprechende Eintragungen vorgenommen, die eine Begründung für die medizinische Notwendigkeit liefern, ist eine solche Zahnlückenversorgung nicht mehr versicherbar.

Meist kommt es in diesem Zusammenhang zu Mißverständnissen, denn Patienten gehen oft davon aus, es handle sich lediglich um einen mündlichen Hinweis durch den Zahnarzt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Arbeitsweise ist jedoch auch die Eintragung über das Patientengespräch und anstehende Behandlungsmaßnahmen in der Patientenkartei üblich. Es sollte also vor der Antragstellung mit der Zahnarztpraxis abgeklärt werden, ob entsprechende Eintragungen bereits erfolgt sind.

Bislang gibt es nur wenige Versicherer, die auch nicht ersetzte Zähne mitversichern. Die Anzahl der Zahnlücken, die sich versichern lassen, wird dabei begrenzt. Meist wird die Zusatzleistung mit einem Beitragszuschlag versehen, der auch dann gilt, wenn die Zähne aufgrund medizinischer Notwendigkeit ersetzt wurden.

  1. Der Heil- und Kostenplan – Was ist das eigentlich?

Im Vorfeld einer Behandlung wird durch den Zahnarzt ein Heil- und Kostenplan erstellt. Vor Behandlungsbeginn muss dieser den Versicherungen vorgelegt werden, damit diese die voraussichtlichen Kosten und somit auch die Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers besser abschätzen können. Im Heil- und Kostenplan sind die notwendigen Maßnahmen und alle dafür anfallenden Kosten aufgeführt.

  1. Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder notwendig?

In der Regel ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder eher nicht notwendig. Von Bedeutung wird sie aber möglicherweise, wenn es um kieferorthopädische Behandlungen geht, die ausschließlich rein kosmetischer Natur sind. Sobald Zahnkorrekturen medizinisch notwendig werden und in einer der KIG-Stufen zwischen drei und fünf liegen, erstattet auch die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Extras wie elastische Drähte bei einer Zahnspange können aber über eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgesichert werden. Als sinnvoll erweist sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder im Vorschulalter.

  1. Muss mit Wartezeiten gerechnet werden?

Ja. Wartezeiten sind beim Abschuss von Zahnzusatzversicherungen üblich. In der Regel liegen sie bei drei Monaten für Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen sowie bei acht Monaten für Zahnersatz sowie kieferorthopädische Maßnahmen. Versicherte müssen während dieser Zeit bereits Beiträge zahlen, können aber keine Leistungen beanspruchen. Lediglich bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls entfallen die Wartezeiten. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die auf Wartezeiten generell verzichten.

  1. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kann ich mit einem Rabatt rechnen?

Nein. Rabatte für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes werden nur für Sachversicherungen gewährt. Im gesamten Bereich der privaten Krankenversicherung sind keine Rabatte für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen. Lediglich für die jährliche Zahlungsweise werden bei einigen Anbietern Rabatte eingeräumt.

  1. Was kostet mich eine gute Zahnzusatzversicherung?

Am Markt gibt es für Zahnzusatzversicherungen sehr unterschiedliche Angebote. So finden sich bereits Versicherungen für monatlich ein bis zwei Euro für Kinder sowie etwa fünf Euro für Erwachsene. Allerdings können Sie bei derart geringen Beiträgen nicht mit vielen Leistungen rechnen. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder kosten monatlich etwa zehn bis 20 Euro, für einen Erwachsenen liegen sie je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro.

Dabei sind günstige Tarife mit hohen Leistungen ohne Altersrückstellungen kalkuliert, die Beiträge steigen dann meist alle fünf bis zehn Jahre. Hochwertige Tarife mit Altersrückstellungen kosten bereits von Anfang an etwa 35 bis 60 Euro, die Beiträge steigen dann aber aufgrund des Alters nicht stark an.

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